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Banken als zuverlässige Geldgeber

Banken

Firmengründung durch Unterstützung einer Bank

Unter einer Bank wird ein Kreditinstitut verstanden, welches Dienstleistungen gegen Bezahlung für den Verkehr von Zahlungen, Krediten und Kapital offeriert Eine Band beschäftigt sich mit der Vergabe von Krediten, die Spareinlagen zu verwalten, dem Handel und der Verwahrung von Wertpapieren. In Deutschland ist eine Bank dann ein Kreditinstitut, wenn es sich um ein kaufmännisches Unternehmen handelt, welches Bankgeschäfte durchführt. Die allerersten Banken in Europa gab es im 13. Jahrhundert in Florenz. Zu den wichtigsten Bankiersfamilien zählten die Bardi und die Peruzzi aus Florenz. Sie hatten im 14. Jahrhundert in fast allen Städten Europas Filialen.

Erst als ein englischer König weigerte seine Schulden, die sich während des Hundertjährigen Krieges angehäuft haben, zurückzuzahlen, gingen diese Bankenhäuser Bankrott. Danach konnte die Familie Medici ein weit verzweigtes Bankhaus aufbauen. Banken wurden in der Welt immer wichtiger aufgrund der arbeitsteiligen Volkswirtschaft, da die Leistungen der Wirtschaftsubjekte durch Geld ausgetauscht werden. Kreditinstitute unterliegen in der Regel den nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften und unterstehen einer Bankenaufsicht. In einer Volkswirtschaft ist der Zahlungsverkehr das Koordinationsmittel überhaupt zwischen den einzelnen Anbietern von Waren und den Leistungen von Diensten sowie den Konsumenten.

Heutzutage findet ausschließlich der Tausch von Geld gegen eine Leistung statt. Der Geldverkehr hat im Großen und Ganzen den Austausch von Waren und Leistungen von Diensten stark erleichtert. Geld, welches nicht unmittelbar zum Konsum gebraucht wird, kann von den privaten Haushalten für spätere Investitionen angespart werden. Und Unternehmen, die eine große Investition tätigen wollen, können dies in der Regel nicht mit eigenen Mitteln, d.h. sie müssen bei einer Bank einen Kredit aufnehmen. Grundlage für eine Kreditvergabe ist die Entgegennahme von Sicherheiten, also Spareinlagen oder andere Vermögenswerte zur sicheren Verwahrung.

Innerhalb einer Volkswirtschaft erfüllen die Banken die folgenden Funktionen: sie schaffen einerseits einen Ausgleich zwischen dem Angebot vieler kleiner Anlagen und der Nachfrage nach hohen Krediten, indem sie viele kleine Sparbeträge zu großen Kreditpaketen transformieren. Zweitens gilt laut der goldenen Bankregel, dass ein gewisser Satz an Prozenten einmaliger und kürzerer Einlagen auch langfristig verliehen werden kann, wenn keine Liquiditätsprobleme, keine Ertragsprobleme, kein Zinsänderungsrisiko und keine Gefahr eines Bank Run besteht. Und drittens der Einleger auch auf die Fürsorge und das Wissen der Bank bei einer Kreditvergabe vertraut, auch hinsichtlich einer Risikostreuung. Dies kann ein Kreditinstitut gewährleisten durch die Bildung von Portfolio, Überwachung der Kredite, Haftung durch Eigenkapital und durch die Vertragsgestaltung mit Sparer und Kreditnehmer.

Banken auf dem Dienstleistungssektor

Zu den Kunden einer Bank gehören auf der einen Seite die Privatkunden, – diese sind hinsichtlich des Massengeschäfts, also der Kredit- und Anlagengeschäfte sowie des Zahlungsverkehrs von Bedeutung – und auf der anderen Seite die Firmenkunden, die Staat und Gebietskörperschaften sowie andere Banken. Die Rechtsgrundlage für die Kreditinstitute bildet in Deutschland das Kreditwesengesetz. Auch gehört das deutsche Bandwesen zu den größten weltweit. Deutsche Banken, die auch international tätig sind, sind unter anderem die Deutsche Bank sowie die Commerzbank.

Einlagengeschäfte sind diejenigen Geschäfte, bei denen fremde Gelder als Einlagen angenommen und verbrieft wird. Es handelt sich um ein Kreditgeschäft, wenn Gelddarlehen oder Akzeptkredite vergeben werden. Desweiteren liegt ein Diskontgeschäft vor, wenn Wechsel oder Schecks angekauft werden. Unter einem Finanzkommissionsgeschäft versteht man, die Anschaffung sowie die anschließende Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung. Ein Depotgeschäft bdeutet die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere. Für das deutsche Bankenwesen ist die Drei-Säulen-Struktur kennzeichnend.

Die drei Säulen sind die Genossenschaftsbanken, die öffentlich-rechtlichen Institute und die Privatbanken. Bei der öffentlich-rechtlichen Bank und den genossenschaftlichen Banken geht es nicht vordergründig um die Maximierung von Gewinn.