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Crowdinvesting für Immobilien

Crowdinvesting

Gerade in zinsarmen Zeiten suchen viele Investoren nach neuen Möglichkeiten, die ihnen die Chance auf eine renditestarke Geldanlage bieten. Eine dieser Möglichkeiten ist das sogenannte Crowdinvesting im Bereich Immobilien. Im Zusammenhang mit dieser Art der Geldanlage stellt sich immer auch die Frage nach einer möglichen Förderung durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Crowdinvesting – was man darunter versteht

Beim Crowdinvesting kann man sich am Begriff orientieren, um zu verstehen, wie diese Form der Geldanlag funktioniert. Das Wort besteht aus den Teilen „Crowd“, was man mit dem Wort Menge übersetzen kann. „Investing“ bedeutet soviel wie Investition oder Geldanlage (in Abgrenzung zu einer Spende oder einer Spekulation). Setzt man die Begriffe zusammen, kann man sagen: eine Menge an Personen investiert Geld in ein Projekt.

Diese Form der Geldanlage wird häufig auch als Schwarmfinanzierung bezeichnet. Verbindet man den Begriff dann noch mit dem Wort Immobilien, dann bedeutet Crowdinvesting für Immobilien, dass eine Gruppe von Personen ihr Geld in Immobilien investiert. In diesem besonderen Fall investieren die Anleger ihre Mittel für einen festgelegten Zeitraum in Bauprojekte und erhalten dafür einen jährlichen Zinssatz. Bei dieser Anlageform handelt es sich um eine indirekte Investition in Immobilien. Wer sich an einem Crowdinvesting-Projekt beteiligt, erwirbt also nicht etwa selbst ein Eigenheim, sondern finanziert lediglich den Kauf oder Bau einer Immobilie.

Besonderheiten beim Crowdinvesting

Investoren übernehmen beim Crowdinvesting eine sogenannte atypische oder auch stille Beteiligung und haben deshalb auch keinerlei oder nur sehr wenige Mitsprache- oder Entscheidungsrechte, sobald es um Detailfragen geht. Bevor man sich für ein Immobilienprojekt im Rahmen von Crowdinvesting beteiligt, ist es ratsam, sich über Rechte und auch Pflichten genau zu informieren. Eine Besonderheit ist das Crowdinvesting darüber hinaus, weil es meistens durch ein „Nachrangdarlehen“ realisiert wird. Was nichts anderes bedeutet, als dass im Falle eines Scheiterns der Investor sozusagen nachrangig seinen Kapitaleinsatz zurückbekommt, da Forderungen anderer Geldgeber vor ihm bedient werden.

Unterschiede zu offenen Immobilienfonds

Wer sein Geld in einen offenen Immobilienfonds investiert, der ist über diesen Fonds an vielen verschiedenen Projekten beteiligt. Bei einem Crowdinvesting hingegen finanziert man als Investor in der Regel nur ein einziges Kauf- oder Bauprojekt, das einem zudem bekannt ist. Über die entsprechenden Internet-Plattformen für Crowdinvesting kann man sich über die Konditionen, welche bei dem Projekt angeboten werden, informieren. Ein wichtiger Aspekt sind stets die Kosten für den Einstieg und für die Verwaltung.

Spezielle Plattformen für Crowdinvesting

Wer sich für diese Form der Investition interessiert, kann sich alle wichtigen Informationen im Internet besorgen. Es besteht sogar die Möglichkeit, die angestrebte Beteiligung zum größten Teil mithilfe spezialisierter Plattformen durchzuführen. Inzwischen gibt es einige Plattformen, über welche man Crowdinvesting für Immobilien betreiben kann, etwa:

  • Exporo
  • Aescuvest
  • Engel&Völkers Capital
  • Zinsland
  • Kapilendo
  • RSP Capital Consult
  • Immofunding
  • Seedmatch
  • Moneywell

Über solche Plattformen finden Kapitalnehmer (also Bauherren und Projektentwickler im weitesten Sinne) und Kaitalgeber (also die Investoren) zusammen.

Gibt es beim Crowdinvesting für Immobilien eine KfW-Förderung?

Als Investor ist man nicht selbst der Bauherr einer Immobilie, sondern fungiert lediglich als Kapitalgeber. Deshalb gibt es auch keine direkte KfW-Förderung für den Crowdinvestor. Eine solche KfW-Förderung kann allerdings vom eigentlichen Bauherrn beantragt werden, wenn er mit seinem Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Bildnachweis:

  • https://pixabay.com/de/photos/architektur-wohnen-fassade-geb%C3%A4ude-1719526/