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Firmenprofile im Handelsregister

Handelsregister

Das Handelsregister und seine Funktionen

Das Handelsregister ist eine staatliche Institution, die der Erfassung aller angemeldeten Kaufleute in einer bestimmten Region dient. Der Öffentlichkeit sollen so grundlegende Informationen über lokale Firmen zugänglich gemacht werden. Dies erfüllt vor allem eine Kontroll- und Schutzfunktion, da sich beispielsweise Geschäftspartner beim Handelsregister über Personen die zur Vertretung der Firma berichtigt sind informieren können. Dies sind vor allem Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen und vollhaftende Gesellschafter. Weitere öffentlich zugängliche Informationen sind Sitz und Zweigstellen sowie deren Anschrift, Rechtsform des Unternehmens, deren Gegenstand und ihr Grund- oder Stammkapital.

Die meisten Rechtsformen eines neugegründeten Unternehmens müssen sich innerhalb von zwei Wochen eingetragen haben. Wobei zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Eintragungen unterschieden wird, der rechtsbezeugenden und der rechtserzeugenden. Erstere bestätigt lediglich eine bereits vorhandene Rechtswirkung, letztere generiert erst die Rechtswirkung und somit die Fähigkeit rechtswirksame Geschäfte zu Tätigen. Dies ist Abhängig von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens. Sollte die Eintragung versäumt worden sein obwohl es laut Gesetz notwendig wäre, kann ein Zwangsgeld von bis zu 5000 € veranschlagt werden. Lediglich sogenannte Kleingewerbe sind nicht verpflichtet sich einzutragen, da sie nicht als kaufmännische Betriebe zählen und nicht der Buchführungspflicht unterliegen. Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, können Sie sich vorab an dieser Stelle darüber belesen, welche Möglichkeiten Sie haben, um mit Ihren Entscheidungen nicht allein dazustehen.

Nach welchem Prinzip ist das Handelsregister aufgebaut?

In Deutschland befindet sich das Handelsregister in der Regel im zuständigen Amtsgericht, in anderen Ländern zum Beispiel dem Vereinten Königreich existiert ein gesondertes Amt dafür oder es befindet sich, wie in den Niederlanden, bei der Handelskammer. In Österreich wird das Handelsregister als Firmenbuch bezeichnet. Die Einträge und Löschungen werden von einem Rechtspfleger oder Richter vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2007 wird es bundesweit elektronisch geführt und ist im Internet zugänglich.

Für die Abfrage einiger Informationen ist jedoch eine vorherige Registrierung von Nöten. Da es sich um ein öffentliches Register handelt, kann jeder einen Ausdruck über einen Eintrag ohne Angabe von Gründen anfordern. Die Kosten für Eintragungen und Ausdrucke werden nach der sogenannten Kostenordnung veranschlagt. In manchen Fällen kann ein einfacher Ausdruck nicht ausreichend sein, insbesondere bei der Vorlage bei ausländischen Behörden. Hierzu kann eine sogenannte Apostille durch den Präsidenten des Amtsgerichtes unter das Dokument gesetzt werden oder eine Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt ausgestellt werden. Sie dienen der diplomatischen Beglaubigung und Legalisation.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert die mit A und B benannt werden. Die Abteilung B, kurz HRB, erfasst alle Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). In ihr wird Auskunft über Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH beziehungsweise Grundkapital der AG, Prokura, Unternehmensgegenstand,Liquidation, Eröffnung der Insolvenz und Löschung der Firma gegeben. Die Abteilung A, kurz HRA, umfasst alle übrigen Unternehmensformen, vor allem Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften. Sie beinhaltet Informationen zu Rechtsform, Inhaber beziehungsweise persönlich haftende Gesellschafter, Wechsel der Inhaber oder Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Eröffnung der Insolvenz und Löschung der Firma. Die Jahresabschlüsse aller Kapital- und Personengesellschaften mussten bis einschließlich des Geschäftsjahres 2005 beim Handelsregister offengelegt werden, mit dem Wechsel auf die elektronische Verwaltung wird dies nun über den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers gehandhabt.

Der Umfang der offenzulegenden Daten hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bis zum 31. Dezember 2008 wurden neue Einträge in das Handelsregister auch in gedruckten Medien veröffentlicht, teilweise ist dies auch heute noch der Fall. Einige Tageszeitungen bieten die Möglichkeit auf ihrer Internetpräsenz örtliche Neueintragungen der letzten Jahre zu recherchieren. Zu beachten ist hierbei das diese Angaben selbstverständlich ohne rechtliche Verbindlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.